Was jahrelang vernachlässigt wurde, soll jetzt im Eiltempo erfolgen: die Diskussion über ein mögliches Verbotsverfahren gegen die NPD. Seit Wochen vergeht kaum ein Tag, an dem sich nicht ein neuer Politiker mit den immer gleichlautenden Worten für ein Verbotsverfahren ausspricht. Nun meldet sich die Bundesministerin für Justiz, die FDP-Politikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, zu Wort. Sie warnt vor voreiligen, populistischen Entscheidungen, denn eine erneute Niederlage würde gerade in der Vorwahlkampfzeit schwerwiegende Folgen für die Parteienlandschaft haben. Vielmehr mahnt sie an, sich an den Hürden zu orientieren, die das Bundesverfassungsgericht beim ersten Verbotsverfahren aufstellte.
Nach Artikel 21 des Grundgesetzes kann eine Partei nur dann verboten werden, wenn sie verfassungswidrig ist. Wann dies der Fall ist, entscheidet dabei einzig und allein das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Bei dem letzten, gescheiterten Verfahren hoben die Verfassungsrichter hervor, dass eine Partei dann verfassungswidrig ist, wenn sie sich kämpferisch gegen die Werteordnung des Grundgesetzes verhält. Dass das letzte Verfahren scheiterte, lag nicht daran, dass die NPD etwa nicht verfassungswidrig wäre, sondern weil V-Leute des Bundes und Landes in die Führungsriege der NPD saßen. Das Gericht war der Ansicht, dass es nicht erwiesen sei, ob die NPD selbst verfassungswidrig sei oder dies nur von den V-Leuten geschauspielert wurde. Deshalb verlangt die Bundesjustizministerin, zunächst alle V-Leute aus der NPD-Führungsriege abzuziehen.
Trotz der Berichte der letzten Tage ist ein direkter Zusammenhang zwischen dem Terror-Trio und der NPD noch nicht hinreichend belegt. Allein deshalb schon verlangt die Bundesministerin, erste Ermittlungsergebnisse abzuwarten, ehe ein neues Verfahren angestrebt wird.
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